Kosten für eine 24-Stunden-Pflege


 


Am 1. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, das seither allen Arbeitnehmern in Deutschland einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn garantiert – unabhängig von der Nationalität des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Für unsere Betreuungskräfte bedeutet dies insbesondere eine verbesserte soziale Absicherung in ihrem Heimatland.

 

Zum 1. Oktober 2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben, und ab dem 1. Januar 2025 steigt er erneut auf 12,82 Euro. Diese Anpassungen führen zu höheren Lohnnebenkosten, weshalb eine Preisanpassung unumgänglich ist. Vor diesem Hintergrund sehen wir uns gezwungen, unser Betreuungsmodell entsprechend anzupassen.

 


Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Die Pflegekraft, die im Haushalt wohnt und 24 Stunden auf Abruf tätig wird, muss auch 24 Stunden bezahlt werden. 

 

Gemeinsam finden wir eine auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person abgestimmte Betreuungskraft. Diese Leistung ist für Sie ganz unverbindlich und kostenfrei.

 

Eine häusliche 24-Stunden Pflege/Betreuung für eine Person (inklusive Sozialabgaben und Steuern) können bereits ab einem Preis von 2.600,00 Euro pro Monat angeboten werden.

 

In den Kosten sind alle Abzüge wie Krankenversicherung, Steuern sowie alle Sozialabgaben. Kosten wie zum Beispiel das Verhinderungspflegegeld für Ihre häusliche 24-Stunden-Pflege können von der Kranken-/Pflegekasse übernommen werden. Ihr Pflegegeld, welches nach der Pflegestufe berechnet wird, erhalten Sie auch weiterhin. Unsere Preise werden individuell an jeden Kunden angepasst. Kost und Logis sind vom Auftraggeber zu stellen.

 

Kosten:

  • provisionsfrei
  • vermittlungs- und bearbeitungsgebührenfrei
  • keine jährlichen Beratungskosten

 

Unsere Preise sind grundsätzlich Komplettangebote - ohne versteckte Zusatzkosten. Die Preise sind abhängig von den Deutschkenntnissen und der Erfahrung und Qualifikation einer Betreuerin. Ebenso wichtig ist auch die Pflegestufe, das Krankheitsbild, Nachtarbeit und eventuell noch andere im Haushalt zu betreuende oder zu pflegende Personen.

 

 

Kostenersparnis:

(Pflegegeld nach § 37 SGB XI)

   

           2023 (monatlich)                                                                 2024 (monatlich)

                                             

Pflegestufe 1                               0 Euro                               Pflegegrad 1            0 Euro

Pflegestufe 2                           316 Euro                               Pflegegrad 2        332 Euro  

Pflegestufe 3                           545 Euro                               Pflegegrad 3        572 Euro

Pflegestufe 4                           728 Euro                               Pflegegrad 4        764 Euro

Pflegestufe 5                           901 Euro                               Pflegegrad 5        946 Euro

                                              

 

 

Ein konkretes Angebot können wir Ihnen erst erstellen, wenn Sie uns den Fragebogen ausgefüllt zurücksenden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

 

Hinweis:

Die Kosten für die Pflege und/oder Betreuung sind oft als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich bis zu einem Betrag von 4.000 Euro absetzbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.